Bewerben können sich Sängerinnen und Sänger, Instrumentalistinnen und Instrumentalisten, Songwriter und Performer. Es gibt keinerlei Einschränkung hinsichtlich der Schulbildung oder der musikalischen Stilrichtung; entscheidend sind Musikalität, Kreativität und Überzeugungskraft der Bewerberin/des Bewerbers.

Zweistufige Aufnahmeprüfung

Es wird eine Demoaufnahme eingereicht, nach der eine erste Auwahl getroffen wird. Wer die erste Stufe der Prüfung besteht, wird zur zweiten Stufe dem Live-Vorspiel eingeladen.

 

Einzureichen sind

  • Demo-Aufnahme auf CD mit drei Titeln (darunter möglichst auch Eigenkompositionen) von max. 15 Minuten Spieldauer insgesamt. Einfache Mittel für die Aufnahme des Demos sind ausreichend!
  • Schriftliche Bewerbungsunterlagen Antrag mit Fragebogen, Fotos und Beiblatt zum Demo
  • tabellarischer Lebenslauf, aus dem die bisherige musikalische Betätigung hervorgeht

Einsendeschluß für die Bewerbung ist jeweils der 31. Dezember.

  wer kann teilnehmen und wie